AGB - Astoria Übersetzungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Grgic Goran, Elbingerstraße 10, 94315 Straubing (nachfolgend Astoria Übersetzungen genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, Astoria Übersetzungen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.
  3. Soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
  4. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  5. Verbraucher im Sinne dieser Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  6. Übersetzungstätigkeit bezeichnet die schriftliche Übertragung von Fachtexten oder literarischen Werken.
  1. Der Kunde kann die Durchführung eines Übersetzungsauftrags schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anfragen. Für den Vertragsschluss wird Astoria Übersetzungen dem Kunden ein Angebot in Textform zukommen lassen. Der Kunde kann das Angebot in Textform (z.B. Fax oder Email) an Astoria Übersetzungen annehmen. Mit Zugang der Annahme bei Astoria Übersetzungen kommt ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB zustande.
  2. Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung sind nur dann verbindlich, wenn Astoria Übersetzungen diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung getroffen hat.
  3. Allgemeine Angaben und Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Katalogen, Anzeigen etc. stellen kein Angebot zum Vertragsschluss seitens Astoria Übersetzungen dar.
  4. Vertragssprache ist deutsch.
  5. Der Vertragstext wird bei Astoria Übersetzungen gespeichert.
  1. Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
  2. Astoria Übersetzungen ist, soweit für den Kunden zumutbar, berechtigt sich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter (Übersetzer) zu bedienen.
  3. Astoria Übersetzungen verpflichtet sich, alle Übersetzungstätigkeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sach- und fachgerecht anzufertigen. Die Übersetzung eines Ausgangstextes erfolgt wort- bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche. Die Verwendung einer individuellen Fachterminologie des Kunden erfolgt nur bei entsprechender Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet Astoria Übersetzungen vor Vertragsschluss auf derartige besondere Fachterminologien oder sonstigen besonderen Umstände in Textform hinzuweisen.
  4. Der Versand der Übersetzung erfolgt nach Wünschen des Kunden per E-Mail, Telefax, Kurier oder per Post. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Auslieferungsbeleg, Absendeprotokoll etc.) abgesendet wurde.
  5. Bei Übersendung von Übersetzungen nicht lateinischer Schriften per E-Mail oder CDROM ist Astoria Übersetzungen nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software mit zu liefern.
  1. Der Kunde hat Astoria Übersetzungen unaufgefordert die zur Durchführung der zu erbringenden Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsmittel unentgeltlich und rechtzeitig vor Auftragsbeginn zur Verfügung zu stellen, so dass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Astoria Übersetzungen während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses ein fachlich qualifizierter Mitarbeiter für kurzfristige verbindliche Auskünfte zur Verfügung steht.
  2. Bei komplexen Fachübersetzungen ist der Kunde zur Mitwirkung im Hinblick auf die genutzte Fachterminologie verpflichtet. Unterbleibt die Unterstützungsleistung, wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt.
  3. Der Kunde hat Astoria Übersetzungen rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform über besondere Ausführungsformen sowie geplante Veröffentlichungen (bspw. Druck, Veröffentlichung im Internet, etc.) zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde Astoria Übersetzungen vor dem Druck einen Korrekturauszug zur Freigabe zu überlassen. Beabsichtigt der Kunde die erbrachten Leistungen von Astoria Übersetzungen öffentlich zugänglich zu machen (bspw. im Internet), bedarf es vor der Veröffentlichung der vom Kunden abgenommenen Leistung einer ausdrücklichen Zustimmung (Freigabe) durch Astoria Übersetzungen.
  1. Nach Fertigstellung von Übersetzungsleistungen zeigt Astoria Übersetzungen die Fertigstellung und Abnahmefähigkeit gegenüber dem Kunden an. Erklärt der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen, kann Astoria Übersetzungen eine angemessene Frist zur Abnahme der Leistung setzen. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt, noch innerhalb der Frist die Abnahme unter Nennung mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Kunde Verbraucher, hat Astoria Übersetzungen diesen mit der Abnahmeaufforderung auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hinzuweisen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, sobald der Kunde die Leistungen von Astoria Übersetzungen vorbehaltlos in Benutzung genommen hat.
  1. Der Kunde räumt Astoria Übersetzungen sämtliche zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte an den Astoria Übersetzungen überlassenen Inhalten ein. Insbesondere umfasst dies die Gestattung, die überlassenen Inhalte entsprechend dem Vertragszweck zu vervielfältigen, umzugestalten und unter Wahrung entsprechender Urheberpersönlichkeitsrechte zu bearbeiten und zu archivieren.
  2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt Astoria Übersetzungen dem Kunden die zur vertraglich vereinbarten Nutzung notwendigen nicht ausschließlichen Rechte ein, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Leistungen und Werke von Astoria Übersetzungen zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) der vorbehaltslosen Abnahme durch den Kunden, -soweit je nach Art der Nutzung erforderlich- der Freigabe durch Astoria Übersetzungen und der Zahlung der vollständigen Vergütung an Astoria Übersetzungen.
  3. Astoria Übersetzungen behält sich zudem das Eigentum an sämtlichen Leistungen von Astoria Übersetzungen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen Astoria Übersetzungen und dem Kunden vor.
  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
  2. Übersetzungstätigkeiten werden pro Zeile- oder Wort abgerechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Schwierigkeit des Ausgangs- oder Zieltextes, der Dringlichkeit und dem Gestaltungsaufwand. Soweit sich Preise nach Zeilen richten, wird eine Zeile mit 50 Bruttoanschlägen zugrunde gelegt.
  3. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich stets als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. Die Vergütung ist fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
  5. Astoria Übersetzungen ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen zu fordern.
  1. Ist die von Astoria Übersetzungen erbrachte Leistung mangelhaft, wird Astoria Übersetzungen den Mangel innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von Astoria Übersetzungen entweder selbst beseitigen oder die beanstandete Leistung von neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung). Der Kunde hat Astoria Übersetzungen Mängel in nachvollziehbarer Weise schriftlich oder in Textform (E-Mail) mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
  2. Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach dieser Klausel:
    1. Astoria Übersetzungen haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt
      • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
      • für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
      • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
      • im Umfang einer von Astoria Übersetzungen übernommenen Garantie
      • bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften
      • bei Arglist von Astoria Übersetzungen
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), bei von Astoria Übersetzungen zu vertretenden Schuldnerverzugs sowie von Astoria Übersetzungen zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung, ist die Haftung von Astoria Übersetzungen der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Dies gilt nicht im Falle eines Schuldnerverzugs von Astoria Übersetzungen für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
    3. Astoria Übersetzungen haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
    4. Eine weitergehende Haftung von Astoria Übersetzungen besteht nicht soweit nicht die Voraussetzungen der Ziffern 8.2.1. oder 8.2.2. vorliegen.
    5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Astoria Übersetzungen.
  1. Astoria Übersetzungen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden lediglich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
  2. Astoria Übersetzungen wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die Astoria Übersetzungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassen werden.
  1. Astoria Übersetzungen behält sich vor, diese AGB gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Änderung der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die Astoria Übersetzungen nicht veranlasst und auf die Astoria Übersetzungen auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist stets, dass diese dem Kunden zumutbar ist.
  2. Astoria Übersetzungen wird Änderungen der AGB in Textform bekannt geben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde, der nicht Verbraucher ist, der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen ab Änderungsankündigung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Astoria Übersetzungen widersprochen hat und Astoria Übersetzungen auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.