Beglaubigte Übersetzungen für Justiz und Behörden - Bosnisch und Kroatisch.

Beglaubigte Übersetzungen für Justiz und Behörden - bosnische und kroatische Sprache - in Straubing und Bayern

Wir fertigen für Sie beglaubigte Übersetzungen für die bosnische und kroatische Sprachen an.

Die beglaubigten Übersetzungen von Astoria Übersetzungen sind landesweit bei allen Ämtern und Behörden anerkannt.

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine Übersetzung muss beglaubigt sein, wenn sie für offizielle Zwecke benötigt wird. Mit der Beglaubigung können Ämter, Behörden, Universitäten, Gerichte, Versicherungen, usw… sicherstellen, dass die Übersetzung ihre Richtigkeit und Vollständigkeit besitzt. Beglaubigte Übersetzungen können von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen/Übersetzern angefertigt werden.

Jeder Übersetzer und jedes Übersetzungsbüro definiert die Preise selbst. Sie können bei uns ein unverbindliches Angebot anfordern und wir senden es Ihnen innerhalb kürzester Zeit zu oder Sie kommen persönlich bei uns vorbei und wir erstellen für Sie ein Angebot.

Eine beglaubigte Übersetzung hat kein Ablaufdatum. Viele Ämter und Behörden akzeptieren keine beglaubigten Übersetzungen, die älter als 6 Monate bzw. 1 Jahr sind. Daher ist unsere Empfehlung, dass Sie sich beim zuständigen Amt oder Behörde informieren, ob es ihrerseits zeitliche Einschränkungen gibt.

Wir erstellen beglaubigte Übersetzungen in 3-4 Werktagen. Für dringende Aufträge bieten wir auch den Express-Service an, bei dem die Erstellung einer beglaubigten Übersetzung innerhalb 24 Stunden passiert. Sie können unser Anfrageformular nutzen und uns Ihr Dokument einsenden. Sobald wir Ihr Dokument erhalten haben, können wir Ihnen den genauen Zeitpunkt für die Fertigstellung Ihrer beglaubigten Übersetzung nennen.